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Filesharing: Strafverfolgungsmaß wird herabgesetzt
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Filesharing: Strafverfolgungsmaß wird herabgesetzt

Allgemeine Nachricht   |   So. 10.08.08 - 21:05 Uhr   |   Marcel Schnelle   |   Kommentare (-)   |  

Die Generalstaatsanwaltschaft reagiert mit ihrer kürzlich herausgegebenen Empfehlung an die Länder auf die Masse an Abmahnungen für Benutzer von Filesharing-Programmen, die in den letzten Monaten angefallen ist. In der Empfehlung heißt es, dass die Länder nach eigenem Ermessen ein Maß festlegen sollen, in dem das illegale Herunterladen von Musikdateien nicht erlaubt, aber toleriert wird. So ist Nordrhein-Westfalen mit 200 Songs recht streng, Sachsen-Anhalt mit bis zu 3000 Dateien, die straffrei bleiben, recht locker, was die Toleranzgrenze betrifft. Zur Rechtfertigung dieser Entscheidung, die ängstlichen Filesharing-Nutzern definitiv ein kleines Aufatmen entlocken dürfte, betonte Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke, dass ein Verhältnis zwischen Strafe und Toleranz eingehalten werden müsste, und dass es "unverhältnismäßig wäre, jeden Jugendlichen zu verfolgen, der sich einen Film oder eine Musikdatei heruntergeladen hat".


Quelle:  laut.de

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